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So senken wir Mieten und Baukosten
Wir wollen Ihre Lebenshaltungskosten so niedrig wie möglich halten. Den größten Anteil an Ihren Lebens- haltungskosten nehmen die Wohnkosten ein - also Mieten und Baukosten. Um die Mieten und Baukosten zu senken, ist ohne weiteres Folgendes möglich:
1. Billiger Grunderwerb
Der Grunderwerb verbilligen wir durch:
- einen bundesweiten Einheitspreis von 5 €/m² Bauland zzgl. Erschließungskosten, die in den letzten 20 Jahren vor dem Kauf anfielen.
- die Weitergabe der Erschließungskosten abzgl. linearer (gleichmäßiger) Abschreibung der letzten 20 Jahre vor dem Kauf, zum Selbstkostenpreis
- die Abschaffung der Grunderwerbsteuer
- die Abschaffung der notariellen Beurkundungspflicht (erstens genügt eine Beurkundung des Eintrags beim zuständigen Amtsgericht völlig; zweitens erbringen Notare außer der Beurkundung i.d.R. keine Beratungs- oder sonstigen Leistungen, wie die Komplizenschaft bzw. Passivität zahlreicher Notare bei der Beurkundung des „Schrottimmobilienverkaufs“ beweist)
2. Senkung der Baukosten
Bauen wird billiger durch:
- erheblich gesunkene Kosten der Bauunternehmen: keine Umsatzsteuer (siehe Steuergesetz,
Anlage 1, Zeile 23; lediglich Baustoffe sind mit der Umsatzsteuer belastet), keine Steuern auf Gewinne, keine Lohnnebenkosten, wesentlich geringere Konkurrenz durch Schwarzarbeit, etc. - maximale Freiheit für Eigentümer und Architekten. Die Bauordnungen werden auf das Unverzichtbare reduziert (unter 5% des bisherigen Volumens) und enthalten kaum mehr als die Pflicht zur fachkundigen Prüfung der Statik. Einheitliche Architektur (z.B. per Bebauungsplan) ist nur reglementierbar, wenn geschlossene Siedlungen/Stadtkerne unter Denkmalschutz stehen. Der Rest liegt vollständig im Ermessen des Eigentümers.
- minimale Bürokratie und maximal 14-tägige Baugenehmigungsverfahren (was darüber hinausgeht, gilt als genehmigt)
3. Senkung der Nebenkosten
Nebenkosten sinken durch:
- die Abschaffung der Grundsteuer
- die Senkung der Abwassergebühren und sonstigen kommunalen Abgaben, Müllgebühren etc. auf die tatsächlichen Kosten (keine fiktiven Wiederbeschaffungswerte, Korruptionsmehrkosten, etc.)
- das Recht aller Mieter, durch Vergleichsangebote die Nebenkosten für Reinigung, Gartenpflege, Fahrstuhlwartung, private Haftpflichtversicherung für Schäden am Gebäude (darüber hinausgehende Gebäudeversicherungen sind nicht künftig Vermietersache und nicht auf Mieter umlegbar), etc. zu senken, wobei der Vermieter auf den vom Mieter benannten neuen Auftragnehmer wechseln muß, wenn dessen Kosten unter den bisherigen liegen (tut er das nicht, dürfen die Mieter die Nebenkosten entsprechend kürzen)
4. Senkung der Maklerkosten
Maklerkosten sinken durch die Anwendung des Verursacherprinzips. Es gibt keine rechtliche Grundlage, warum zwei Parteien zu ungunsten eines Dritten einen rechtsgültigen Vertrag ab-schließen können sollten. Ein Vermieter, der keine Lust hat, Mieter zu suchen, muß den Makler selbst zahlen. Für Makler bedeutet dies erstmals Preiswettbewerb. Mieter zahlen nur dann eine Maklerprovision, wenn sie ihn selbst beauftragt haben.
5. Senkung der Kaltmiete
Die Kaltmiete sinkt für die meisten Mieter erheblich:
- Staat und Kommunen vergrößern das Angebot und nutzen 100 Mrd. des jährlichen Haushaltsüberschusses, um jährlich über 1 Mio. äußerst attraktive Mietwohnungen für eine kostendeckende Monatsmiete von 3,00-5,00 €/m² zu bauen (zum Vergleich: z.B. durchschnittliches Mietniveau von Gelsenkirchen 2005: 3,50 €/m²).
- Grundsätzlich darf per Gesetz nur die Kostenmiete plus 5% Jahreszins verlangt werden. Zum Vergleich:
- ein Zitat aus dem SPD-Projekt Bürgerversicherung: „Die Mieteinkommen sind in Deutschland in der Summe negativ“,
- offene deutsche Immobilienfonds erzielten von 1992-2003 eine Durchschnittsrendite von rd. 5,2%,
- Wohnimmobilien erzielten lt. Deutscher Immobilien Datenbank 2004 eine Rendite von 1,3%.
- Kreditzinsen zählen nur unterhalb eines Freiraums von 20 Wohneinheiten pro Vermieter zu den auf die Miete umlagefähigen Kosten. Beispiel: Wenn eine Beteiligungsgesellschaft 10.000 Wohnungen zum Großteil auf Kredit kauft, kann sie die Kreditkosten nur zu 0,2% auf die Mieten umlegen. Damit sind kreditfinanzierte Übernahmen von Wohnungsgesellschaften und sich daraus ergebende Mieterhöhungen erheblich unwahrscheinlicher.
- Wird die Kostenmiete dem Mieter nicht nachvollziehbar (wie eine Nebenkostenabrechnung) nachgewiesen, gilt eine Mietobergrenze von monatlich 4 €/m² (zum Vergleich: die durchschnittliche Kaltmiete lag in Deutschland lt. Mieterbund im Mai 2005 bei 4,90 €/m).
- Die Kosten der Vermieter (die letztendlich auf die Mieter umgelegt werden) sind möglichst weit zu senken. Dazu gehört eine wirksame Bekämpfung von vorsätzlichen Mietprellern ("Mietnomaden"), kurze und kostengünstige Rechtswege, die Abschaffung der Beteiligungspflicht an kommunalen Aufgaben (Finanzierung von Straßen, Bürgersteigen, etc.), wesentlich schnellere Wege zur Eigenbedarfskündigung, etc.
- Wohnungsabrisse sind genehmigungspflichtig und unzulässig, sofern das Ziel die Verknappung des Angebotes ist. Ein relativ hohes Überangebot ist gewünscht, um die Preise zu drücken.
Da Baukosten als größter Kostenfaktor des Lebens drastisch sinken, sinken selbst bei Preissteigerungen für Konsumartikel auch die Gesamt-Lebenshaltungskosten aller Bauherren.
Vor allem Maßnahme 5.a. bewirkt einen enormen Druck auf die Mieten, was eventuelle Preissteigerungen der Konsumartikel zumindest teilweise ausgleicht.
Wer Mieten begrenzt, muß natürlich auch die zu erwartenden Reaktionen der Vermieter und Mieter berücksichtigen. In Stockholm führten staatlich festgelegte Mieten zum einem Wohnungsschwarzmarkt (Sara-Mai Dang: „Wenn am Markt vorbei reguliert wird“, SZ 09.05.2003). Die Schweden begingen dabei zwei vorhersehbare Fehler: Erstens regulierten sie nur die Mieten, unternahmen jedoch nichts gegen den absehbaren Wohnungs-Schwarzmarkt. Zweitens ignorierten sie vollkommen das Hauptproblem - den drastischen Mangel an Mietwohnungen – und versäumten es, auf den Mangel durch ein höheres Angebot zu antworten. Die Fehler der Schweden kann man einfach vermeiden:
- Gemeinden haben bei Immobilien in Mangellagen ein Vorkaufsrecht. Wohnungen, an der Gemeinde vorbei verkauft werden, gehen entschädigungslos in das Eigentum der Gemeinde über.
- Wohnungen, die länger als 3 Monate leer stehen, gehen entschädigungslos in das Eigentum der Gemeinde über.
- Untervermietungen durch Mieter werden verboten und führen zu abschreckend hohen Geldbußen.
- Staat und Gemeinden haben nicht nur die Pflicht, sondern
künftig auch genug Kapital, um als Bauherren möglichst
günstige und attraktive Sozialwohnungen zu bauen, wo auch immer
sie gebraucht werden und zwar zu möglichst niedrigen Mietpreisen
für die niedrigen bis mittleren Einkommensklassen.