Zinsen und die Schere zwischen Arm und Reich -
Lösungsmöglichkeit 2:

Eine wirkungsvolle Erbschaftssteuer
 


Hinter jedem großen Vermögen steckt ein Verbrechen.
(Honoré de Balzac)

Ein wirklich großes Vermögen - also jenseits von Lottogewinnen oder mittelgroßen Erbschaften - kann man zwar legal, aber praktisch nie ohne Verbrechen erwerben.
Sei es ein Kartell, das seine Kunden ausplündert (z.B. Energiekonzerne); ein Monopolist, der seine Mitbewerber ausschaltet (z.B. Microsoft gegen Netscape); ein Hedgefondsmanager, der Milliarden aus feindlichen Übernahmen herauspresst; ein Rohstoff-Milliardär, der die entscheidenden Beamten gekauft hat oder ein Unternehmer, der sein Milliardenvermögen u.a. durch die Niedriglöhne seiner Mitarbeiter "erwirtschaftet": Sie alle handeln nur deshalb juristisch gesehen legal, weil die Regierungsparteien es als legal definieren. Setzt man jedoch ethische Maßstäbe menschenfreundlicher Philosophen an, sind all diese Vermögen tatsächlich durch Verbrechen an Mitmenschen entstanden. Dies wirft die Frage auf, ob die Gesellschaft korrigierend darauf antworten will.

Reicher Mann und armer Mann
standen da und sahn sich an.
Und der Arme sagte bleich:
Wär ich nicht arm, wärst du nicht reich.
(Bertolt Brecht)

Beim Zinsproblem sahen wir eine der Hauptursachen für die weltweite Massenarmut und das Auseinanderreißen der Gesellschaft zwischen Arm und Reich. Wir stellten fest, daß im Sinne der Selbsterhaltung und Genesung des menschlichen Zivilisation kein Weg daran vorbei führt, diese extreme Ungleichheit und die extremen Vermögen auf ein erträgliches Maß abzubauen. Einer dieser Wege ist eine wirkungsvolle Erbschaftssteuer, durch die das Vernögen, das ein Mensch in Laufe seines Lebens angehäuft hat, wieder in das Gesamtsystem zurückfließt.

Wieviele Millionen Euro braucht ein Mensch? Wieviel Vermögen sollte ein Mensch höchstens besitzen dürfen, wenn gleichzeitig die Mehrheit der Gesellschaft in Armut leben muß? Wo liegt die Grenze zwischen großem Wohlstand und Obszönität? Wieviel Vermögen soll die Einen (wenigen) erben dürfen, während die (meisten) Anderen nichts von ihren Eltern geschenkt bekommen?

Entscheiden Sie selbst - per Volksentscheid


Sofermn Sie es wünschen, können Sie selbst entscheiden. Die Strategiepartei fordert in ihrem Programm keine Erbschaftssteuer, bietet Ihnen jedoch die Möglichkeit eines Volksentscheids, in dem Sie mitent- scheiden können, ob Deutschland eine Erbschaftssteuer einführensoll - und wenn ja, in welcher Höhe.

In einem Volksentscheid könnten Sie z.B. aus folgenden Alternativen auswählen:
  1. keine Erbschaftssteuer
  2. 50% Erbschaftssteuer auf das Vermögen oberhalb eines Freibetrags von 10 Mio. € pro Person
  3. 100% Erbschaftssteuer auf das Vermögen oberhalb eines Freibetrags von 10 Mio. € pro Person
  4. 50% Erbschaftssteuer auf das Vermögen oberhalb eines Freibetrags von 20 Mio. € pro Person
  5. 100% Erbschaftssteuer auf das Vermögen oberhalb eines Freibetrags von 20 Mio. € pro Person
  6. 50% Erbschaftssteuer auf das Vermögen oberhalb eines Freibetrags von 50 Mio. € pro Person
  7. 100% Erbschaftssteuer auf das Vermögen oberhalb eines Freibetrags von 50 Mio. € pro Person
  8. 50% Erbschaftssteuer auf das Vermögen oberhalb eines Freibetrags von 100 Mio. € pro Person
  9. 100% Erbschaftssteuer auf das Vermögen oberhalb eines Freibetrags von 100 Mio. € pro Person
  10. 50% Erbschaftssteuer auf das Vermögen oberhalb eines Freibetrags von 500 Mio. € pro Person
  11. 100% Erbschaftssteuer auf das Vermögen oberhalb eines Freibetrags von 500 Mio. € pro Person
Angenommen, bei diesem Volksentscheid wäre das Ergebnis im ersten Wahlgang:
Platz 1: Alternative 5 - 42%
Platz 2: Alternative 2 - 27%
Platz 3: Alternative 4 - 9%
usw.

Da keine Alternative im ersten Wahlgang eine Mehrheit fand, gibt es einen zweiten Wahlgang.

Angenommen, Alternative 5 setzt sich durch. Dann sind Erbschaften bis 20 Mio. € steuerfrei, und der Rest geht komplett an die Allgemeinheit. Eine 5-köpfige Familie kann bis zu 100 Mio. € erben. Wer will da behaupten, das sei nicht genug? Deutschland wäre ein Land, in dem nur die wenigen ein höheres Vermögen besitzen, die es selbst erarbeitet haben.

Einen noch größerer ethischer Fortschritt (und weltweit ein Vorbild) wäre eine wirkungsvolle Vermögenssteuer, die jeden Cent oberhalb von z.B. 50 Mio. € mit 100% besteuert. Deutschland wäre ein Land mit vielen Reichen, aber ohne Superreiche - und mit einer Bevölkerung, in der jeder Mensch im Wohlstand lebt. Die Schere zwischen Arm und Reich wäre kein Problem mehr. Ein solchens Vorbild könnte in vielen Ländern seitens der Wähler für den nötigen Druck sorgen, es dort ebenfalls zu tun. Eine Welt ohne Superreiche - wäre das nicht eine bessere Welt?

Wer wäre betroffen?


Wieviele Bundesbürger wären von einer wirkungsvollen Erbschaftssteuer betroffen? Zwei bekannte Zahlen bieten Anhaltspunkte:
Wieviele Deutsche mehr als 20 Mio. € besitzen, wissen die Finanzbehörden. Allerdings sind diese Zahlen (anders als z.B. in Schweden) nicht öffentlich zugänglich. Wahrscheinlich sind es weniger als 0,01% der Bevölkerung. Wieviel hoch wären die Einnahmen aus der Erbschaftssteuer? Allein bei den 1.000 reichsten Deutschen lägen die Einnahmen bei über 450 Mrd. €. Bei den 10.000 reichsten Deutschen schätzen wir die Einnahmen aus einer solchen Erbschaftssteuer auf über 1 Billion €.

Steuerflucht? Unmöglich, sinnlos oder irrelevant


Selbstverständlich ist zu erwarten, daß die Superreichen vor Einführung einer Erbschaftssteuer ihr Vermögen aus Deutschland abziehen. Das Dumme ist nur: Die meisten Vermögen sind entweder überhaupt nicht verlagerbar, oder eine Verlagerung läßt sich verhindern.

80% des Vermögens der Deutschen besteht aus Immobilien - die man nicht verlagern kann. Die reichsten Deutschen - Karl und Theo Albrecht - können Ihre deutschen Aldi-Filialen nicht ins Ausland verlagern. Ebensowenig wie Anton Schlecker seine deutschen Schlecker-Filialen, Götz Werner seine dm-Filialen, Madeleine Schickedanz ihre geerbten Karstadt-Filialen, Karl-Heinz Klipp seine Massa-Filialen oder Familie Thurn und Taxis ihre geerbten Landgüter und Wälder.

Auch "mobile" Unternehmen können in den seltensten Fällen ins Ausland verlagert werden. Dagegen sprechen:
  1. die meist sehr hohen Verlagerungskosten (insbesondere in der Industrie)
  2. die nötige Nähe zu deutschen Kunden
  3. das Bandbreitenmodell, das Unternehmen mit inländischen Arbeitnehmern massive Preisvorteile gegenüber Importeuren bietet
  4. Die Finanzmarktregeln der Strategiepartei, die die Anteile einzelner Personen an Aktiengesellschaften auf 5 Mio. € begrenzen

Persönliches Vermögen - weltweit bemessen


Welches Vermögen dient als als "Bemessungsgrundlage"? Wir legen das weltweite Gesamtvermögen zugrunde. Besteuert wird also das gesamte Vermögen auf deutschem Staatsgebiet, daß über ein weltweites Vermögen von z.B. 20 Mio. € hinausgeht.

Beispiel Müller Milch:
Theo Müller kündigte die Verlagerung seiner Holding in die Schweiz an, um die deutschen Erbschaftssteuer zu umgehen. Lt. seiner Homepage vollzog er diesen Schritt zur Steuerflucht 2003. Müller besitzt (neben der winzigen Holding) Niederlassungen bzw. Produktionsbetriebe in zahlreichen Ländern. Sein Vermögen außerhalb Deutschlands liegt bei über 20 Mio. €. Also wird die Vermögenssteuer auf das in Deutschland befindliche Vermögen angewandt. Das heißt: Herr Müller behält sein gesamtes im Ausland befindliches Vermögen. Gleichzeitig geht sein gesamtes in Deutschland befindliches an Deutschlands Bürger - also auch an Sie.

Vererbung von Familienunternehmen


Union, SPD, FDP und Grüne vertreten die Ansicht der Unternehmerlobbyisten, Familienunternehmen und deren Arbeitsplätze seien gefährdet, wenn eine nennenswerte Erbschafts- oder Vermögenssteuer gezahlt werden müßte. Auch dieses Klagelied der Unternehmer trifft keineswegs zu.

Wenn ein Unternehmer sein Unternehmen mit "nur" 20 Mio. € pro Person vererben könnte - was geschieht dann mit einem Unternehmen, das z.B. 500 Mio. € wert ist? In den seltensten Fällen ist es verlagerbar (siehe oben).

In den meisten Fällen würden die GmbH- oder Aktienanteile mit 20 Mio. € pro Person an beliebige Personen vererbt oder verschenkt. Beispiel: Ein Unternehmer setzt in seinem Testament (oder in einer Schenkungs- urkunde) folgende Begünstigte ein:
sowie
sowie ein Hilfsprojekt in der 3. Welt mit 60 Mio. € als Begünstigte ein.

Macht zusammen 29 reich beschenkte Familienmitglieder und Freunde, bei denen niemand zu Lasten der "Kronprinzen/Kronprinzessin" benachteiligt wird und infolgedessen nicht die üblich giftige Zwietracht herrscht. Zudem kann sich der Schenkende/Erblasser über eine gute Tat in Höhe von 60 Mio. € (gemeinnützige Erbschaften/Schenkungen/Vermögen sind in beliebiger Höhe steuerfrei) freuen.

Allen Begünstigten steht es natürlich frei, ihren Gesellschaftsanteil zu halten oder zu verkaufen. Als Käufer steht (zum Marktpreis) u.a. die Deutsche Rentenversicherung Bund bereit, die im Rentensystem der Strategiepartei so viele Unternehmensanteile wie möglich kauft, um u.a. deren Dividenden an die Rentner auszuschütten.

Es gibt überhaupt keinen Grund, ein vererbtes Unternehmen zu zerschlagen. Und Kronprinzen / Kronprinzessinnen können nach wie vor als Geschäftsführer/Vorstände eingesetzt werden. Das hat auch den Vorteil, daß ungeeignete Erben durch bessere Geschäftsführer/Vorstände ersetzt werden können und das Unternehmen in seinem Erfolg/Fortbestand noch bessere Chanden erhält - was auch im Sinne des Erblassers liegt.

Legale Steuervermeidung - und Lebensqualität


Eine wirkungsvolle Erbschaftssteuer würde nicht nur die Schere zwischen Arm und Reich und die soziale Ungerechtigkeit beträchtlich mindern. Sie würde auch dafür sorgen, daß die gesellschaftsschädlichen Verhaltensweisen, die das Anhäufen von Vermögen mit sich bringen, der Vergangenheit angehören.

Das Bandbreitenmodell beendet die klassische Ausbeutung der Arbeitnehmer. Eine wirkungsvolle Erbschaftssteuer ginge noch darüber hinaus.

Die Vermögenden können die Erbschaftssteuer vermeiden, indem sie ihr Vermögen entweder aufteilen oder ausgeben. Wohin also mit den Vermögen, wenn es die Freibeträge einer Erbschaftssteuer zu übersteigen droht? Dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten, die allesamt gesellschaftlich wünschenswert sind:
Für die Vermögendem ist dies - wenn sie am Ende ihres Lebens die Bilanz darüber ziehen, was sie wirklich erreicht und vom Leben gehabt haben - weitaus befriedigender als das Anhäufen von Geld und sinnloser Macht. Gleichzeitig wird das Ziel unterstützt, gehortetes Geld wieder in den Wirtschaftskreislauf zurückfließen zu lassen. Damit haben alle gewonnen.

Warum steht hier nichts von sozialen Projekten in Deutschland? Weil erstens das Bandbreitenmodell dafür sorgt, daß es keine Bedürftigen mehr gibt, die man unterstützen müßte. Zweitens bewirkt das Steuersystem der Strategiepartei so hohe Überschüsse, daß der Staat all seinen Investitionen unabhängig selbst finanzieren kann.

Steuereinnahmen: Null Cent


Was könnte man mit den Einnahmen einer wirkungsvollen Erbschaftssteuer machen? Gar nichts, denn wir gehen davon aus, daß jeder Vermögende sein Vermögen lieber an seine Familie, Freunde oder Projekte seiner Wahl verschenkt, als es dem Staat zu vermachen. Die Einnahmen werden also nahe Null liegen - und darauf kommt es auch gar nicht an (siehe oben).

Mit einer wirkungsvollen Erbschaftssteuer würde man stattdessen ein erwünschtes Verhalten "steuern".