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Regeln für Banken und Finanzdienstleister
Die Banken haben sich im Laufe der letzten Jahrzehnte zu Schädlingen der Volkswirtschaft und Bürger entwickelt. (mehr)
Um dem entgegenzuwirken, wollen wir folgende Regeln umsetzen:
- Jede Beratung, bei der die Banken ihre Kunden wissentlich zu deren Nachteil wichtige Informationen vorenthielten oder verfälschten, wird als gewerblicher Betrug gemäß § 263 Abs. (3) Strafgesetzbuch geahndet. Das Strafmaß von § 264a StGB (Kapitalanlagebetrug) wird auf das Strafmaß von § 263 StGB erhöht. Haftbar sind in jedem Fall Vorstände, Aufsichtsräte und Geschäftsführer, sowie alle Personen, die nicht auf Anweisung ihrer Vorgesetzten handelten. Bewährungsstrafen sind ausgeschlossen.
- Die Verjährungsfrist für Betrug (die die Regierung Schröder/Fischer von 30 auf 3 Jahre verkürzte und so ermöglichte, daß der Betrug bei seinem Erkennen fast immer bereits verjährt ist) wird rückwirkend abgeschafft. Das heißt: Betrug verjährt nie. Alle Betrugsfälle werden auf Antrag der Geschädigten wieder aufgerollt.
- Wucherkredite, deren Zinsen zu einem beliebigen Zeitpunkt ihrer Laufzeit um mehr als 8 Prozentpunkte über dem Zinssatz der EZB lagen, erfüllen den Strattatbestand des Wuchers und müssen nicht zurückgezahlt werden.
- Banken und Finanzdienstleister haften für sämtliche Schäden, die sie durch Betrug, Wucher, Falschberatung, ungerechtfertigte Kreditfälligstellungen oder Kreditverkäufe verursacht haben. Sie haben diese Schäden plus 8% Jahreszins binnen 14 Tagen ab der Forderung der Geschädigten an diese zurückzuzahlen. Gerichtsverfahren haben keine aufschiebende Wirkung. Urteilt ein Gericht abschließend, daß kein Schaden verursacht wurde, und bestätigt eine Justizkommission des Bundestages dieses Urteil, erhalten die Beklagten ihr Geld zurück.
- Haftungsversicherungen ("Directors and Officers") sind bei Vorsatz und Fahrlässigkeit nichtig.
- Die Vorstände, Aufsichtsräte und Geschäftsführer der Banken und Finanzdienstleister haften gesamtschuldnerisch persönlich mit ihrem Privatvermögen. Ihr Vermögen wird bevorzugt vor dem Unternehmensvermögen verwertet. Jeder Versuch, das Privatvermögen vor Pfändungen zu verbergen oder auf andere zu übertragen (siehe z.B. § 283 StGB (Bankrottstraftaten), wird mit Haftstrafen nicht unter 10 Jahren geahndet (ohne die Möglichkeit einer vorzeitigen Haftentlassung).
- Zu den Entschädigungszahlen kommen zusätzlich Bußgelder in Höhe von 100% des Schadens hinzu. Diese Bußgelder gehen in einen Entschädigungsfonds für Verbrechensopfer.
- Bei Verzögerungen von Entschädigungszahlungen gehen alle Vorstände und Aufsichtsräte, die dies verhindern, so lange in Beugehaft, bis entweder die Zahlung beim Geschädigten eingegangen ist oder ihr Unternehmen Insolvenz anmeldet.
- Die Regierungsparteien legten den Kunden die Beweislast einer Falschberatung auf. Die Strategiepartei dreht die Beweislast um. Die Bank bzw. der Finanzdienstleister muß beweisen, daß er den Kunden über alle Risiken aufgeklärt hat und er diese Risiken auch verstanden hat.
- Verträge und Prospekte, die mehr als 10% aller vom Gericht als Zeugen befragten und unvorbereitetet Laien nicht vollständig verstehen, sind gemäß §§ 305 ff BGB zu Lasten des Verwenders (der Bank bzw. des Finanzdienstleisters) auszulegen.
- Die Schuldfrage von den Gerichten ist auch in allen Fällen, die einen Interpretationsspielraum zulassen, zu Lasten der Bank zu entscheiden.
- Es ist Banken ab sofort verboten, Kredite zu verkaufen. Bereits verkaufte Kredite sind bei den aktuellen Gläubigern der Kreditnehmer zurückzukaufen.
- Kredite, bei denen die Banken nicht binnen 6 Monaten nach Inkrafttreten dieser Regeln den Status der ursprünglichen Vertragsunterzeichnung hergestellt haben (Konditionen, Vertragspartner), müssen nicht zurückgezahlt werden.
- Es ist Banken untersagt, Geschäftsbeziehungen zu anderen Banken, Versicherungen oder Finanzdienstleistern zu unterhalten.
- Banken dürfen Gelder für die Kreditvergabe ausschließlich bei der Bundesbank oder durch Kundeneinlagen finanzieren.
- Überweisungen sind am gleichen Tag dem Empfängerkonto gutzuschreiben, an dem sie abgebucht werden.
- Banken, die nicht jedem Bürger, der ein Girokonto beantragt, dieses (zumindest auf Guthabenbasis) einrichten, werden sofort geschlossen.
- Banken, die Bürgern aufgrund von Scoring schlechtere Konditionen einräumen als anderen Kreditnehmern, werden sofort geschlossen.
- Sämtliche Scoring-Auskünfte werden ab sofort als Straftat gemäß § 187 Strafgesetzbuch (Kreditgefährdung) sowie § 202a (Ausspähen von Daten) geahndet.
- Ratings und Bonitätsauskünfte sind verboten. Banken haben sich selbst ein Bild von der Bonität ihrer Kunden zu machen.
Konsequenzen
Für Banken und Vorstände, die ihr Geschäft seriös betrieben haben, ändert sich nichts. Wer dagegen seine Kunden betrogen und übervorteilt hat, ist bankrott. Sowohl persönlich als auch mit seinem Unternehmen.
Wir erwarten, daß die meisten der bundesweit rd. 2.000 Banken (was z.B. nach Ansicht des Manager Magazins bei weitem zu viel ist) angesichts der zu erwartenden Schadenersatz- und Bußgeldzahlungen in Insolvenz gehen.
Das ist überhaupt kein Problem, denn erstens bleiben genug seriöse Banken (insbesondere Sparkassen sowie Volks- und Raiffeisenbanken) übrig, die die Konten, Kredite und Depots der Kunden mit Freude übernehmen. Zweitens werden die insolventen Banken nicht geschlossen, sondern zunächst einmal im neuen Insolvenzrecht der Strategiepartei (entspricht dem US-Insolvenzrecht nach Chapter 11) mit einem neuen, seriösen Management unter staatlicher Aufsicht weitergeführt. Hat die betroffene Bank ein überlebensfähiges Geschäftsmodell, wird sie mit dem seriösen Management gute Geschäfte machen.
Insolvenzen und Haftstrafen für Betrüger haben zudem den großen Vorteil, daß sie ein deutliches Warnsignal setzen: Wer betrügt, verliert Vermögen und Freiheit. Nichts schreckt betrüger mehr ab.
Mit solchen Konsequenzen vor Augen werden die Banken kundenfreundlich, wie es nie zuvor denkbar war.