Aktiengesellschaft mit beschränkter Haftung - für 31 €

Die Fakten

Die Gründung einer Kapitalgesellschaft bietet zahlreiche Vorteile - vor allem die beschränkte Haftung und die eigene Rechtsfähigkeit. Die Gründung einer Kapitalgesellschaft, z.B. einer GmbH, ist umständlich, langwierig und teuer. Bei Aktiengesellschaften ist es noch weitaus extremer. Muß das so sein?

Bei der Gründung einer GmbH müssen Sie 25.000 € Stammkapital besitzen, das im Falle der Insolvenz theoretisch als Insolvenzmasse dienen soll. Die meisten Existenzgründer können diese Summe nicht aufbringen und folglich kein Unternehmen mit Haftungsbeschränkung gründen. Über 3 Mio. der Selbständigen Unternehmer in Deutschland haften daher voll mit ihrem (meist nicht vorhandenen) Privatvermögen. Wie sinnlos das erzwungene Stammkapital meistens ist, zeigen die Insolvenzen, bei denen das Stammkapital längst nicht mehr existiert.

Eine etwas umständliche Umgehung des Problems bietet seit März 2003 der Bundesgerichtshof mit seinem Urteil, die britische Gesellschaftsform „Limited Company“ (Ltd.) mit den Haftungsbeschränkungen deutscher GmbHs gleichzustellen. Seitdem denken die etablierten Parteien in einem immer noch nicht beschlossenen Gesetzentwurf namens „Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen“ (MoMiG) darüber nach, wie sie die GmbH im Vergleich zur Ltd. Wettbewerbsfähig machen könnten.

Nachdem die EU als neue Rechtsform die "Europäische Privatgesellschaft" (SPE) mit einem Gründungskapital von 1 € angekündigt hat, kam endlich Bewegung in Deutschlands Regierungsparteien.

Mit der "Unternehmergesellschaft" (UG) hat die Große Koalition in atemberaubender Geschwindigkeit (nur einhundertsechzehn Jahre nach der letzten GmbH-Reform) auf den Druck der EU reagiert. Die UG kann man zwar mit nur 131 € Gründungskosten gründen. Man muß nach allgemeiner Rechtsprechung das haftbare Stammkapital jedoch im Laufe der Geschäftstätigkeit nicht nur auf 25.000 € aufstocken, sondern (wie jede GmbH) auf eine so hohe Summe , daß es tatsächlich Gläubiger in relativ hohem Umfang entschädigen könnte. Da dies in der Praxis eher selten möglich ist, greifen die Gerichte dann doch auf das Privatvermögen insolventer Unternehmer zu.

Es gibt in Deutschland also weder einen wirklichen Gläubigerschutz noch eine echte Haftungsbe- schränkung.

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