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Aktiengesellschaft
mit beschränkter Haftung - für 31 €
Die Fakten
Die Gründung einer Kapitalgesellschaft bietet zahlreiche Vorteile - vor allem die beschränkte Haftung und die eigene Rechtsfähigkeit. Die Gründung einer Kapitalgesellschaft, z.B. einer GmbH, ist umständlich, langwierig und teuer. Bei Aktiengesellschaften ist es noch weitaus extremer. Muß das so sein?
Bei der Gründung einer GmbH müssen Sie 25.000 € Stammkapital besitzen, das im Falle der Insolvenz theoretisch als Insolvenzmasse dienen soll. Die meisten Existenzgründer können diese Summe nicht aufbringen und folglich kein Unternehmen mit Haftungsbeschränkung gründen. Über 3 Mio. der Selbständigen Unternehmer in Deutschland haften daher voll mit ihrem (meist nicht vorhandenen) Privatvermögen. Wie sinnlos das erzwungene Stammkapital meistens ist, zeigen die Insolvenzen, bei denen das Stammkapital längst nicht mehr existiert.
Eine etwas umständliche Umgehung des Problems bietet seit März 2003 der Bundesgerichtshof mit seinem Urteil, die britische Gesellschaftsform „Limited Company“ (Ltd.) mit den Haftungsbeschränkungen deutscher GmbHs gleichzustellen. Seitdem denken die etablierten Parteien in einem immer noch nicht beschlossenen Gesetzentwurf namens „Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen“ (MoMiG) darüber nach, wie sie die GmbH im Vergleich zur Ltd. Wettbewerbsfähig machen könnten.
Nachdem die EU als neue Rechtsform die "Europäische Privatgesellschaft" (SPE) mit einem Gründungskapital von 1 € angekündigt hat, kam endlich Bewegung in Deutschlands Regierungsparteien.
Mit der "Unternehmergesellschaft" (UG) hat die Große Koalition in atemberaubender Geschwindigkeit (nur einhundertsechzehn Jahre nach der letzten GmbH-Reform) auf den Druck der EU reagiert. Die UG kann man zwar mit nur 131 € Gründungskosten gründen. Man muß nach allgemeiner Rechtsprechung das haftbare Stammkapital jedoch im Laufe der Geschäftstätigkeit nicht nur auf 25.000 € aufstocken, sondern (wie jede GmbH) auf eine so hohe Summe , daß es tatsächlich Gläubiger in relativ hohem Umfang entschädigen könnte. Da dies in der Praxis eher selten möglich ist, greifen die Gerichte dann doch auf das Privatvermögen insolventer Unternehmer zu.
Es gibt in Deutschland also weder einen wirklichen Gläubigerschutz noch eine echte Haftungsbe- schränkung.
Die Fakten
Die Gründung einer Kapitalgesellschaft bietet zahlreiche Vorteile - vor allem die beschränkte Haftung und die eigene Rechtsfähigkeit. Die Gründung einer Kapitalgesellschaft, z.B. einer GmbH, ist umständlich, langwierig und teuer. Bei Aktiengesellschaften ist es noch weitaus extremer. Muß das so sein?
Bei der Gründung einer GmbH müssen Sie 25.000 € Stammkapital besitzen, das im Falle der Insolvenz theoretisch als Insolvenzmasse dienen soll. Die meisten Existenzgründer können diese Summe nicht aufbringen und folglich kein Unternehmen mit Haftungsbeschränkung gründen. Über 3 Mio. der Selbständigen Unternehmer in Deutschland haften daher voll mit ihrem (meist nicht vorhandenen) Privatvermögen. Wie sinnlos das erzwungene Stammkapital meistens ist, zeigen die Insolvenzen, bei denen das Stammkapital längst nicht mehr existiert.
Eine etwas umständliche Umgehung des Problems bietet seit März 2003 der Bundesgerichtshof mit seinem Urteil, die britische Gesellschaftsform „Limited Company“ (Ltd.) mit den Haftungsbeschränkungen deutscher GmbHs gleichzustellen. Seitdem denken die etablierten Parteien in einem immer noch nicht beschlossenen Gesetzentwurf namens „Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen“ (MoMiG) darüber nach, wie sie die GmbH im Vergleich zur Ltd. Wettbewerbsfähig machen könnten.
Nachdem die EU als neue Rechtsform die "Europäische Privatgesellschaft" (SPE) mit einem Gründungskapital von 1 € angekündigt hat, kam endlich Bewegung in Deutschlands Regierungsparteien.
Mit der "Unternehmergesellschaft" (UG) hat die Große Koalition in atemberaubender Geschwindigkeit (nur einhundertsechzehn Jahre nach der letzten GmbH-Reform) auf den Druck der EU reagiert. Die UG kann man zwar mit nur 131 € Gründungskosten gründen. Man muß nach allgemeiner Rechtsprechung das haftbare Stammkapital jedoch im Laufe der Geschäftstätigkeit nicht nur auf 25.000 € aufstocken, sondern (wie jede GmbH) auf eine so hohe Summe , daß es tatsächlich Gläubiger in relativ hohem Umfang entschädigen könnte. Da dies in der Praxis eher selten möglich ist, greifen die Gerichte dann doch auf das Privatvermögen insolventer Unternehmer zu.
Es gibt in Deutschland also weder einen wirklichen Gläubigerschutz noch eine echte Haftungsbe- schränkung.
Die AGmbH als
Gegenstück
zur „Limited Company“
Die Strategiepartei bietet allen Unternehmern die Möglichkeit, ihre Gesellschaft in eine AGmbH umzuwandeln oder als Existenzgründer eine neue AGmbH zu gründen. Das heißt:
zur „Limited Company“
Die Strategiepartei bietet allen Unternehmern die Möglichkeit, ihre Gesellschaft in eine AGmbH umzuwandeln oder als Existenzgründer eine neue AGmbH zu gründen. Das heißt:
| 1. | Die Inhaber der Anteile einer AGmbH sind frei von allen Haftungen und Schulden, die sich aus legalen Geschäften der AGmbH ergeben. Ausgenommen ist selbstverständlich die persönliche Haftung für Delikte wie Betrug etc. |
| 2. | Die AGmbH ist als juristische Person ab dem Tag ihrer Anmeldung rechts- und geschäftsfähig. |
| 3. | Zur Gründung einer AGmbH ist lediglich ein Stammkapital von 1 € erforderlich. Ob und wie die Eigentümer das Stammkapital erhöhen, bleibt ihnen überlassen. |
| 4. | Die Gründung einer AGmbH geschieht durch Anmeldung beim Handelsregister (Kosten: 30 €). Eine notarielle Beurkundung ist nicht erforderlich. |
| 5. | Die Anteile sind in Form von Aktien handelbar. So lange die AGmbH nicht börsennotiert ist, können sich Käufer und Verkäufer unabhängig vom Nennwert auf einen beliebigen Kaufpreis der Aktien einigen. |
| 6. | Die Namensgebung ist frei. Phantasienamen sind zulässig. |
| 7. | Eine Insolvenz ist nur dann anzumelden, wenn Gläubiger einen Insolvenzantrag stellen. Dies ist nur möglich, wenn die AGmbH die Forderungen der Gläubiger nicht im vereinbarten Zeitraum (zzgl. 30 Tage) und in der vereinbarten Höhe zahlt. |
| 8. | Bilanzen von nicht börsennotierten AGmbHs sind nur beim Finanzamt zu hinterlegen und werden dort streng vertraulich behandelt. Niemand sonst erhält Einblick in die Bilanzen. |
